Rechtsprechung
VG Leipzig, 10.08.2016 - 4 K 1568/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.09.2012 - 6 C 7.12
Religionsgemeinschaft; Körperschaft des öffentlichen Rechts; Mitgliedschaft; …
Auszug aus VG Leipzig, 10.08.2016 - 4 K 1568/14
Eine Vereinnahmung ohne oder gegen den Willen des Betroffenen kann mithin durch das staatliche Recht nicht anerkannt werden (BVerwG, Urt. v. 26.9.2012, BVerwGE 144, 171 [174] ;… Urt. v. 23.9.2010, Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 79 Rn. 12 ).Seinen Schutzpflichten kommt er dadurch nach, dass er anders als den Eintritt in eine Religionsgemeinschaft den Austritt aus ihr durch staatliche Gesetze geregelt hat, die die negative Religionsfreiheit wahren sollen (BVerwG, Urt. v. 26.9.2012, BVerwGE 144, 171 [175] ;… Urt. v. 23.9.2010, Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 79 Rn. 18 ).
Aufgrund dieser Funktion des staatlich geregelten Austritts aus einer Religionsgemeinschaft muss eine Auslegung der anwendbaren Regelungen zum einen das Recht des Austrittswilligen aus Art. 4 Abs. 1 GG gewährleisten, zum anderen sicherstellen, dass die ebenfalls verfassungsrechtlich verbürgten Körperschaftsrechte der Religionsgemeinschaft, die an die Mitgliedschaft in ihr anknüpfen, nicht stärker beschränkt werden, als es zur Gewährleistung der (negativen) Glaubensfreiheit des Einzelnen erforderlich ist (BVerwG, Urt. v. 26.9.2012, BVerwGE 144, 171 [176] ).
- BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06
Wissenschaftsfreiheit in der Theologie
Auszug aus VG Leipzig, 10.08.2016 - 4 K 1568/14
Mit der Religionsfreiheit wird gerade auch das Recht verbürgt, sich religiöser Handlungen oder Äußerungen zu enthalten sowie Religionsgemeinschaften fern zu bleiben bzw. aus diesen auszutreten (…vgl. zuletzt BayVerfGH, Entscheidung vom 11.4.2016 - Vf.68-VI-14 -, Rn. 27; BVerfG, Beschl. v. 26.10.2008, BVerfGE 122, 89 [119]). - VerfGH Bayern, 11.04.2016 - 68-VI-14
Unwirksamkeit einer Erklärung, "im meldeamtlichen Sinne" aus einer Kirche …
Auszug aus VG Leipzig, 10.08.2016 - 4 K 1568/14
Mit der Religionsfreiheit wird gerade auch das Recht verbürgt, sich religiöser Handlungen oder Äußerungen zu enthalten sowie Religionsgemeinschaften fern zu bleiben bzw. aus diesen auszutreten (vgl. zuletzt BayVerfGH, Entscheidung vom 11.4.2016 - Vf.68-VI-14 -, Rn. 27; BVerfG, Beschl. v. 26.10.2008, BVerfGE 122, 89 [119]).